Pressemitteilung
am 27.06.2019Pressemitteilung
Mit Erleichterung und Freude hat unser Verein die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg aufgenommen, wonach der Antrag der Firma Hauri auf Einrichtung eines zweiten Steinbruchs auf Bötzinger Gemarkung nicht genehmigt werden kann. Die Behörde hatte diese damit begründet, dass einige der betroffenen Eigentümer nicht zur Abtretung der erforderlichen Grundstücke bereit sind und dass eine Enteignung nach einem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage kommt. Das Gericht hatte 2013 mit seinem Urteil die Rechte von Grundeigentümern gestärkt. Nach unserer Überzeugung ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums nur folgerichtig. Gleichzeitig zeigen wir uns befremdet darüber, dass die Behörde überhaupt ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der Firma Hauri eingeleitet hat, in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse. Das Unternehmen fordern wir nun auf, seinen Antrag auf Einrichtung eines zweiten Steinbruchs zurückzuziehen. Nur so kann ein dauerhafter Erhalt der Kaiserstühler Endhahle bei Bötzingen sichergestellt werden.
Unseren Verein gibt es seit Juli 2016. Die Gründung erfolgte als Reaktion auf die damalige Offenlage der Steinbruch-Pläne. Mittlerweile haben wir mehr als 200 Mitglieder.