Gerichtshof stoppt Planung für Steinbruch!!

am 19.07.2022

Es hatte sich bereits angedeutet: Die Klage der Hans G. Hauri Mineralstoffwerke KG in Bötzingen gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Absage an die Pläne für einen zweiten Steinbruch ist in der zweiten Instanz abgewiesen worden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat damit ein anders lautendes Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts vom 05. November 2020 abgeändert. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben jedoch noch die Möglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte im Juni 2019 den Antrag des Unternehmens auf Genehmigung eines Rahmenbetriebsplans abgelehnt, weil rund 30 Prozent der für den Gesteinsabbau benötigten Flächen Winzern gehören und diese nicht zum Verkauf bereit sind. Das Regierungspräsidium war damals auch zu dem Ergebnis gekommen, dass Enteignungen zugunsten eines Privatunternehmens nicht möglich sind, wegen der fehlenden Gemeinwohl-Eigenschaften des Rohstoffs Phonolith. Hauri hatte gegen die behördliche Entscheidung geklagt und insoweit vom Freiburger Verwaltungsgericht Recht bekommen, dass das abgebrochene Planfeststellungsverfahren zu Ende geführt werden muss. Doch mit dem Mannheimer Richterspruch ist diese Vorgabe hinfällig. 

Zu dem Berufungsverfahren waren fünf betroffene Winzer als Beigeladene zugelassen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs löste bei ihnen und auch bei ihren Unterstützern große Freude aus. Sie hoffen nun, dass das Bötzinger Unternehmen endgültig Abstand nimmt von seinen umstrittenen Plänen.

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Grundstückseigentümer, Unterstützer und Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach vor dem Mannheimer Verwaltungsgericht