Endgültiges Aus für Steinbruchpläne !!
am 19.07.2023Pressemitteilung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Antrag des Bötzinger Mineralstoffunternehmens Hauri auf Zulassung der Revision gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückgewiesen. Der beantragte Rahmenbetriebsplan für einen Steinbruch im Bötzinger Gewann Endhahlen kann damit endgültig nicht genehmigt werden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Unternehmen keinen Revisionsgrund geltend machen kann. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich. Der Leipziger Richterspruch bestätigt damit endgültig eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg, das im Juni 2019 den Antrag des Unternehmens auf Genehmigung seiner Pläne abgelehnt hat. Maßgeblich für die damalige Entscheidung der Behörde war die Tatsache, dass der Firma wesentliche Flächen nicht gehören. Der Vorstand des Vereins für den Erhalt der Kaiserstühler Endhahle hat die Leipziger Entscheidung mit großer Erleichterung aufgenommen. „Nach so vielen Jahren des Einsatzes befreit uns Winzer diese Entscheidung von einer schweren Last", so der 1. Vereinsvorsitzende Matthias Höfflin.